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Standpunkt der big

Einwendungen im Rahmen der Offenlegung  des  Bebauungsplanes „Rochusplatz“ 63471/03 vom 23.08.2010

 

 

Als  „big  e.V. „  das ist der  Zusammenschluss von 100 selbständigen Unternehmen aus Köln- Bickendorf,  sind wir in besonderem Maße an der positiven Entwicklung des Stadtteiles interessiert. In diesem Zusammenhang  ist eine optimale Lösung für die künftige Gestaltung und Bebauung dieses zentralen Platzes in Köln-Bickendorf ein zentrales und existenzielles Interesse der Bürger und Unternehmer  in diesem Viertel.

Aus dieser Motivation und der Legitimation durch 100 Mitgliedsunternehmen machen wir hiermit unsere Bedenken gegen den beabsichtigten Bebauungsplan geltend und melden unseren Widerspruch  gegen den Bebauungsplan an.

1. Wir fordern eine neuen Wettbewerb für die Bebauung des „Rochusplatz“

2. Wir fordern maximal 20 % öffentlich geförderte Wohnungen

3. Erhalten und Sicherung des Wochenmarktes

4. Wir unterstützen den Vorschlag der  Interessengemeinschaft Bickendorfer Künstler

  

 Zu 1

Die Planung von 1994 wird den aktuellen städtebaulichen Anforderungen nicht gerecht. Die geplante Riegelbebauung entspricht nicht dem aktuellen Quartiersmanagement, sowie den kulturellen Entwicklungsmöglichkeiten für Bickendorf. In vielen Gesprächen mit verschiedenen Wohnungsbaugesellschaften und Bauunternehmern wurde von deren Seite ein großes Interesse an einer Bebauung bekundet. Voraussetzung sei aber  ein Bebauungsplan, der  eine zukunftsweisende und qualitätssteigernde Wirkung für den Stadtteil hat.

Mit der aktuellen  und jetzt offengelegten Planung waren und sind  diese Gesprächspartner, die Bürger von Bickendorf und die „big“ jedoch nicht einverstanden und lehnen diese ab. Die jetzt offengelegte  Planung ist über 16 Jahre alt. In dieser langen vergangenen Zeit hat sich viel im Bereich der Städteplanung  getan. Das soll und muss auf jeden Fall berücksichtig werden. In einer kürzlich veranstalteten Podiumsdiskussion, an welcher  Vertreter von CDU,  SPD, FDP und  die Grünen aus der Bezirksvertretung und dem Rat der Stadt Köln sowie  über 100 Bickendorfer Bürger teilgenommen haben, herrschte Konsens darüber, dass der Rochusplatz eine zentrale Bedeutung für Bickendorf hat und in verstärktem Maße  in der Zukunft  die Funktion eines zentralen Mittelpunktplatzes für Bickendorf erlangen soll.  Dieser generellen Erkenntnis folgend lautet die gemeinschaftliche Forderung,  einen neuen Gestaltungs- und Architekten-Wettbewerb zu veranstalten, der den sich in 16 Jahren geänderten Vorstellungen Rechnung trägt.

 

Als Weiteres forderten  die Bürger  in der Diskussion eindeutig dort auch die Möglichkeit von Begegnungen zu schaffen.

 

Was die  Architektur der Bebauung anbelangt darf an  dieser exponierten Stelle keine 08/15 Bebauung entstehen.  Durch das  dortige Westcenter ist  der  Bereich ohnehin in einem Maße vorbelastet, wie dies kaum an einer anderen Stelle in Köln zu finden ist.  Auch diese Forderung wurde von den Politkern und den Bürgern eindeutig unterstützt.

 

 Zu 2

Der Stadtteil Bickendorf hat mit weit über 40 % geförderten Wohnungen bereits eine gegenüber anderen Stadtteilen ungleiche soziale Durchmischung. Der Anteil der  dort zu bauenden öffentlich geförderten Wohnungen sollte gegenüber den frei finanzierten Wohnungen keinesfalls eine Quote von 20% übersteigen. Eine höhere Quote würde das soziale  schon jetzt vorhandene Ungleichgewicht erheblich verstärken. Durch den Bebauungsplan muss daher sichergestellt werden, dass die Quote des frei finanzierten Wohnungsbaus und der Anteil der gewerblichen Nutzung explizit festgeschrieben wird. Ohne eine derartige Fixierung ist einer weiteren sozial unverträglichen Gebäudenutzung Tür und Tor geöffnet.

 

Zu 3

Ein weiterer ganz wesentlicher Punkt ist der Erhalt und  die Möglichkeit  zur Vergrößerung des wöchentlichen Wochenmarktes Der Wochenmarkt in Köln Bickendorf erfreut sich seit Jahren einer zunehmenden Beliebtheit und hat inzwischen seine Versorgungsfunktion deutlich über den Ortsteil Bickendorf hinaus ausgedehnt. Daher muss der Platz für den Markt so dimensioniert, dass er die Existenz des Marktes langfristig an dem Standort sicherstellt und auch einer weiteren Ausdehnung nicht im Wege steht.  Bei der in der aktuellen Planung dafür ausgewiesenen Platzfläche ist genau das überhaupt nicht mehr gegeben, sodass dies ein weiterer Punkt ist die aktuelle Planung abzulehnen.

 

Zu 4

Die Interessengemeinschaft Bickendorfer Künstler hat einen generell anderen Vorschlag zur künftigen Gestaltung des Rochusplatzes vorgelegt. Kern dieses Vorschlages ist eine geänderte Verkehrsführung der Venloer Str. in diesem Bereich.  Dieser Vorschlag fand auch Anklang bei unseren Gesprächspartnern Die big fordert  daher diesen Vorschlag als Grundlage für eine Neuauflage eines Bebauungsplanes zu nehmen. Ein Exemplar legen wir diesem Widerspruch bei.

 

Bickendorfer Interessengemeinschaft e.V,